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Für die Verträge zwischen musicalradio.de und seinen werbungtreibenden Vertragspartnern - nachstehend Auftraggeber genannt - über die Ausstrahlung von Werbespots gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

  1. musicalradio.de verpflichtet sich, Werbesendungen unter gleichen technischen Bedingungen wie das musicalradio.de-Programm über die zur Zeit der Sendung für musicalradio.de im Betrieb befindlichen Sender auszustrahlen.
  2. Der Vertrag ist geschlossen, wenn musicalradio.de die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt hat, bzw. die Hörfunkwerbung ausgestrahlt wurde. Eine Auftragsbestätigung mit einem den Auftrag des Kunden abändernden Inhalts gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerspricht. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen des Auftraggebers bedürfen der Zustimmung von musicalradio.de.
  3. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist nur zulässig, wenn er musicalradio.de gegenüber schriftlich spätestens 2 Wochen vor dem bestätigten Sendetermin erklärt wird. Bei Gegengeschäften ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Ist ein Auftraggeber nicht mehr in der Lage, vereinbarte Leistungen aus einem Gegengeschäft zu erbringen, so ist der entfallende Teil des Gegengeschäftes an musicalradio.de mit finanziellen Mitteln auszugleichen. Bei vereinbarten Sonderkonditionen, die von der aktuell gültigen Preisliste abweichen, gilt für den Fall der vorzeitigen Beendigung des ursprünglichen Auftrags, dass der Auftraggeber sein Einverständnis gibt, den bis zum Zeitpunkt der Beendigung ausgeführten Teil des Auftrages rückwirkend zu den Konditionen der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Preisliste nachberechnen zu lassen und den sich ergebenden Differenzbetrag zu den vereinbarten Sonderkonditionen umgehend zu begleichen. Gleiches gilt bei Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen ab Rechnungsstellung.
  4. musicalradio.de behält sich vor, bestätigte Aufträge sowie einzelne Werbespots im Rahmen eines bestätigten Auftrages nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder ihre Ausstrahlung wegen ihrer technischen Qualität oder aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Eine solche Entscheidung kann auch im Verlauf der Ausführung eines Auftrages fallen. Die Gründe für die Ablehnung eines Auftrages werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Schadenersatzansprüche können gegen über musicalradio.de daraus nicht geltend gemacht werden.
  5. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Stunde, in bestimmter Reihenfolge oder das Erreichen von Reichweiten innerhalb eines festen Zeitraumes kann ohne gesonderte Vereinbarung nicht gegeben werden. Kann eine Werbesendung wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von musicalradio.de nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. technischer Störungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ausgestrahlt werden, so ist musicalradio.de berechtigt, die Sendung vorzuverlegen oder nachzuholen. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, wenn es sich um eine mehr als nur unerhebliche Verschiebung der Sendung handelt.
  6. musicalradio.de gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge, insbesondere die ordnungsgemäße Ausstrahlung. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die den Zweck der Werbeaussage nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzausstrahlung in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbeaussage beeinträchtigt wurde. Kommt musicalradio.de diesem Anspruch nicht binnen angemessener Zeit nach, hat der Auftraggeber das Recht auf entsprechende Herabsetzung der Vergütung.
  7. Der Auftraggeber hat den auszustrahlenden Werbespot vor der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit sowie auf seine rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen.
  8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sendefähigen Unterlagen, Texte und Sendekopien für die Werbesendung spätestens 5 Arbeitstage vor dem ersten Ausstrahlungstermin zu liefern (CD oder Audiodatei).
  9. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenem Text trägt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung der Auftraggeber.
  10. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der Sendung innehat. Er verpflichtet sich, musicalradio.de die für die Abrechnung mit der Urheberrechtsorganisation (GEMA, GVL, VG Wort u.a.) notwendigen Angaben mitzuteilen. Der Auftraggeber alleine haftet für den Inhalt und die rechtliche Zulassung der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt musicalradio.de von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter wegen des Inhalts und der Herkunft, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher oder urheberrechtlicher Art, unverzüglich frei, die wegen der Veröffentlichung der Sendeunterlagen von Dritten gegen musicalradio.de geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ersetzt darüber hinaus jeden durch die Veröffentlichung der Sendeunterlagen entstandenen Schaden. Eine Verpflichtung von musicalradio.de, die Sendeunterlagen vor der Veröffentlichung zu prüfen, besteht in keiner Hinsicht.
  11. musicalradio.de haftet bei Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung sowie jedem anderen rechtlichen Grund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, es sei denn, es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  12. Sofern musicalradio.de für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen haftet, die nicht zugleich ihre leitenden Angestellten sind, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  13. Eine Haftung von musicalradio.de für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
  14. Alle Aufträge werden entsprechend der jeweils zur Zeit ihrer Annahme durch musicalradio.de für die jeweiligen Sendezeitpunkte geltenden Preislisten unter Berücksichtigung der darin genannten Rabatte und Agenturprovisionen sowie evtl. Sonderabsprachen abgerechnet.
  15. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt sofern nicht anders angegeben mittels Einheitspreis pro 1.000 Kontakte (TKP) oder auf Basis der gebuchten Spotlängen. Bei Tandem- bzw. Tridemspots beträgt die Mindestlänge (Spot und Reminder) und Mindestberechnungsgrundlage 20 Sek. Bei Normspots beträgt die Mindestlänge 10 Sekunden.
  16. Rechnungen für die Werbesendungen werden monatlich im Voraus für den nachfolgenden Kalendermonat gestellt. Die Rechnungen sind spätestens drei Tage vor der ersten Ausstrahlung fällig.
  17. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung hat der Auftraggeber spätestens einen Monat nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtlicher Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Auftraggeber kann nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass ihm der Rechnungsbetrag ganz oder teilweise zu Unrecht berechnet wurde.
  18. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers werden Verzugszinsen von 2% p.a. des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. Bei Zahlungsverzug behält sich musicalradio.de vor, die weitere Ausführung des Vertrages bis zur Zahlung zurückzustellen und für die restlichen Werbespots Vorkasse zu verlangen, ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet.
  19. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung auf die Netto-Rechnungsbeträge (exkl. MwSt.). Eventuell anfallende Produktionskosten oder technische Übertragungskosten bei Live-Veranstaltungen werden gesondert abgerechnet und können nicht rabattiert werden. Einzelne Sonderaktionen können von dieser Regelung ausgeschlossen sein.
  20. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen oder angelieferten Spots endet für musicalradio.de drei Monate nach der letzten Ausstrahlung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist ist musicalradio.de berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. musicalradio.de ist berechtigt, die Tonträger zu vervielfältigen und zu archivieren.
  21. Bei Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 des HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, ist ausschließlicher Gerichtsstand Erkelenz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  22. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem von Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Eine entsprechende Regelung gilt auch für Lücken.

Stand: 01.01.2018